Auswirkungen der Corona-Krise auf Luftfrachtsicherheitsprozesse

Der DSLV appelliert an BMVI und LBA bezüglich der Luftfrachtsicherheitsprozesse in Zeiten des Coronavirus. Folgender Text wurde vom DSLV an das BMVI und an das LBA geschrieben:

Die rasante globale Ausbreitung des Corona-Virus erweist sich inzwischen als reale Bedrohung für die Gesundheit und Versorgung vieler Menschen. In diesem sich täglich ändernden Szenario wird die Systemrelevanz der Logistik für die Aufrechterhaltung von Produktionsprozessen, Beschaffungs- und Absatzwegen bei Industrie und Handel sowie für die Versorgung der Bevölkerung sehr deutlich. Aber auch die Logistik selbst wird durch territoriale Restriktionen wie Sperrungen und Grenzschließungen gehemmt. Das hat auch Auswirkungen auf den Transport dringend benötigter Güter per Luftfracht.

Bestimmte Güter, wie z. B. Pharmaprodukte, medizinische Geräte, aber auch Granulate, Flüssigkeiten mit hoher Dichte, die nicht aus der sicheren Lieferkette stammen, können ex Deutsch-land nicht per Luftfracht abgeflogen werden, weil dafür geeignete Kontrollmethoden in Deutschland nicht verfügbar sind. Derartige Güter konnten in der Vergangenheit per Sonderkontrollverfahren unter Nutzung von ETD-Geräten (AOM ETD) gesichert werden. Dies ist aller-dings infolge des Wegfalls des Sonderkontrollverfahrens nicht mehr möglich, so dass der Export derartiger Güter per Luftfracht zwangsläufig nur durch Umfuhren per Lkw in benachbarte EU-Länder möglich ist. Dies erfolgt auf Anweisung der Luftfrachtversender, weil an anderen euro-päischen Flughäfen in Übereinstimmung mit EU-Recht weitere, in Deutschland nicht zugelassene Kontrollverfahren auf Einhaltung der Luftfrachtsicherheit genutzt werden können. Nach dort durchgeführter Kontrolle erfolgt zumeist ein Rücktransport auf der Straße zu den deut-schen Abflughäfen. Wir möchten betonen, dass dies nicht aus „Jux und Tollerei“ erfolgt, sondern einzig und allein, weil sonst keine Beförderung per Luftfracht möglich ist.

Durch die derzeitigen Grenzschließungen bzw. Grenzkontrollen kommt es jedoch zu teilweise erheblichen Verzögerungen beim Straßentransport von Luftfrachtsendungen. Zwar ist der internationale Güterverkehr weiterhin erlaubt, dennoch entstehen für die Lkw zeitweise erhebliche Wartezeiten vor den Grenzkontrollstellen. Dies führt zu zusätzlichen Verzögerungen für eilbedürftige Luftfrachtsendungen, zumal die Frachtkapazitäten und Abflugfrequenzen der Airlines bereits stark reduziert sind.

Durch die krisenhafte Entwicklung der Corona-Pandemie ist es unseres Erachtens geboten, ein Sonderkontrollverfahren für derartige Güter kurzfristig zu etablieren und so eine direkte und sichere Versendung von deutschen Abflughäfen zu ermöglichen. Wir appellieren an Sie, kurzfristig geeignete Kontrollverfahren, gegebenenfalls auch befristet, zu erlauben, um dieser außerordentlichen Krisensituationen wirksam begegnen zu können.

Die Empfehlung der Bundesregierung, soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken, hat nicht nur Auswirkungen auf das soziale Leben, sondern auch auf die Arbeitswelt. Die Bundesregierung hat an die Arbeitgeber appelliert, gemeinsam mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu pragmatischen und unbürokratischen Lösungen zu kommen. Dies setzt unseres Erachtens voraus, dass auch Behörden und öffentliche Verwaltung bestehende Regularien und Anordnungen flexibel umsetzen.

Auch in Luftfrachtspeditionen arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Gründen im Home Office, soweit die Logistikprozesse dies erlauben. Das geschieht regelmäßig durch ein virtuelles privates Kommunikationsnetz (VPN), das in sich geschlossen ist. Der Vorteil eines VPN besteht auch darin, dass eine abhör- und manipulationssichere Kommunikation zwischen den VPN-Partnern möglich ist. Die Mitarbeiter arbeiten von zu Hause aus, also genauso, als würden sie im Büro sitzen.

Von daher gehen wir davon aus, dass auch luftsicherheitsrelevante Prozesse aus dem Home Office bearbeitet werden können. Auch die Erfassung von AWB-Daten einschließlich der Vergabe eines Sicherheitsstatus ist nach unserer Auffassung möglich, ohne dass die Frachtsicherheit beeinträchtigt ist. Es wäre hilfreich, wenn Sie dieses Verfahren bestätigen könnten und damit die Speditions- und Logistikbranche in die Lage versetzen, die Empfehlung der Bundesregierung flexibel umsetzen sowie ihrem logistischen Versorgungsauftrag nachkommen zu können.

Dieser Brief ist auch nochmal nachzulesen hier als PDF-Dokument.